Einzelstück aus Ausstellung - Sitzender Buddha, Indien, 80 cm Höhe, Kunststein, hohl, handgefertigt & farbig. Gussstein mit antikem Finish, handgefertigt und nachbearbeitet. Eingefärbt in der Farbe Antik-Finish mit leichten Beschädigungen.
Ein schneidiger und ruhiger sitzender Buddha, Indien, 80 cm hoch, Das Modell ist schon längere Zeit in unserer Ausstellung. Mittlerweile hat die Skulptur schöne Patina angesetzt. Bei dieser Buddha-Skulptur liegen beide Hände locker im Schoß, eine Hand ruht auf der anderen, die Handflächen zeigen nach oben: Diese Handhaltung symbolisiert die Meditation (Dhyana Mudra). Ein gewisser Anteil des Betons und des Steingutes wird durch eine Art Kunststoff ersetzt, wodurch wir das Gewicht der Skulpturen in einigen Fällen um mehr als 50% reduzieren können. Das geringe Gewicht garantiert eine einfache Handhabung, einen leichten Versand etc. Diese schöne Skulptur ist aus hochwertigem Steinguss, absolut frost- und witterungsbeständig.
- Material
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Casted Stone, Hollow
- Farbe
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Antique Finish
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
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- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.”