Bali-Feeling in Ihrem Garten
Die "Umbul Umbul" (=Schwanz des
Drachens) wird hierzulande auch Balifahne, Tempelfahne, Gebetsfahne oder
Gartenfahne genannt. Sie ist auf Bali nicht nur bei Feiern und
Zeremonien des Hinduiusmus, sondern ganzjährig, ein Symbol für die
Anwesenheit der Götter. Auch in westlichen Kulturkreisen hält sie immer
weiter Einzug. Glück, Wohlstand und Freude soll die Umbul Umbul bringen,
sowie böse Mächte fernhalten. Bei den balinesischen Tempelfahnen haben
die jeweiligen Farben eine eigene Bedeutung z.B.:
- Rot für Mut
- Weiß für Reinheit
- Gelb für Ewigkeit
- Grün steht für Frieden
- Blau für Ruhm
- Schwarz symbolisiert Macht.
Der
westlichen Fantasie sind hierbei jedoch keine Grenzen gesetzt. Nicht
zuletzt sind diese Fahnen ein farbenfroher Blickfang in Ihrem Garten,
vor Ihrem Geschäft oder auf Festen - ein Accessoire der besonderen Art.
Die
Fahnensets sind Komplettpakete. Im Set enthalten ist die Fahne und der
passende Stab. Dies gilt für Längen von 55 cm bis 200 cm.
Bei den Farben kann es zu Abweichungen von der Abbildung kommen.
- Volumen brutto
-
0,000 m³
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.”